Gutachten
Die gutachterliche Stellungnahme bietet sich immer dann an, wenn nur bestimmte Fragestellungen aus einem Gesamtkomplex sachverständig beurteilt werden sollen. Je nach der wirtschaftlichen Ausgangs- und Interessenlage kann es zielführend sein, die Möglichkeiten einer gutachterlichen Stellungnahme zu nutzen. Beispielsweise für die Wertfindung bei der Übernahme von medien- oder theatertechnischen Anlagen oder für den außergerichtlichen Wertausgleich. Die gutachterliche Stellungnahme liefert eine neutrale, fundierte Entscheidungsgrundlage und unterstützt mit belastbaren Argumenten.
Auf der Basis unserer Erfahrungen auf den medientechnischen Gebieten fertigen wir im Bereich der Kino- und Medientechnik gutachterliche Stellungnahmen an. Dies erfolgt mit der notwendigen Sorgfalt und der gebotenen Neutralität.